Eine Investition in Ihre Gesundheit

Leistungen mit Mehrwert!

Über die jeweils  erbrachte(n) Leistung(en) erhalten Sie eine Rechnung, die sofort und ohne Abzug selbstzahlend zu begleichen ist. 

 

Mein Tipp:  Meine Rechnungen können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. 

 

Für das Angebot "Individuell entlastet " bestehen diese Möglichkeiten: 

 Sie sind Selbstzahler und zahlen den Rechnungsbetrag "aus eigener Tasche". 

oder 

Sie sind Selbstzahler und lassen sich den Rechnungsbetrag  von Ihrer Pflegekasse erstatten. Dies ist möglich, wenn Sie einen sogenannten "Pflegegrad" haben. 

Dann könnten Sie über den sogenannten Entlastungsbetrag die Rechnung begleichen. Der Entlastungsbetrag beträgt ab 2025 monatlich 131 €. Sprechen Sie mich gerne darauf an. 

 

Als Kleinunternehmerin bin ich gemäß §19 Abs.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit und weise keine Mehrwertsteuer aus.